Prüfungen. Wir überprüfen
Rauchabzüge für Stiegenhäuser (gem. TRVB 111 S),
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (gem. TRVB 125 S),
Druckbelüftungsanlagen (gem. TRVB 112 S),
ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken (gem. TRVB F 128 oder 128 S),
Wandhydranten (gem. ÖNORM EN 671-3)
sowie tragbare Feuerlöscher (gem. ÖNORM F 1053) im entsprechenden Intervall.
Rauchabzüge für Stiegenhäuser
(gem. TRVB 111 S),
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
(gem. TRVB 125 S),
Druckbelüftungsanlagen
(gem. TRVB 112 S),
ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken
(gem. TRVB F 128 oder 128 S),
Wandhydranten
(gem. ÖNORM EN 671-3)
sowie tragbare Feuerlöscher
(gem. ÖNORM F 1053)
im entsprechenden Intervall.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
In einem geschlossenen Raum steigt Rauch über der vom Brand erfassten Fläche im Wesentlichen lotrecht bis zum Dach bzw. zur Decke auf und breitet sich dort aus, sinkt an Begrenzungswänden ab und wird vom Brand gemeinsam mit der Verbrennungsluft angesaugt. Dadurch füllt sich schließlich der gesamte Raum rasch mit Rauch und heißen Brandgasen.
Können Rauch und Wärme nicht abziehen, kommt es in großen Räumen infolge des ausreichend vorhandenen Sauerstoffs nicht zur Erstickung des Brandes, sondern zur raschen Erhitzung des gesamten Raumes samt dessen Inhalt und infolge unvollständiger Verbrennung zu brennbaren gasförmigen Verbrennungsprodukten. Dadurch kann bei Luftzufuhr (Zerbersten von Fenstern, Öffnen von Türen, Zerstörung des Daches und dgl.) eine schlagartige Durchzündung stattfinden.
In verqualmten, durch den Brand mit nachfolgendem Wärmestau unter Decken bzw. Dächern aufgeheizten Räumen werden Fluchtwege unbenutzbar, es wird die Brandausbreitung durch fortschreitende Erwärmung noch nicht brennender Stoffe beschleunigt, die Gebäudekonstruktion (besonders im Dach bzw. Deckenbereich) zunehmend thermisch belastet, die Lokalisierung eines Brandherdes und damit eine gezielte Löschaktion erschwert oder gar unmöglich gemacht.
Richtig dimensionierte und ausgeführte Anlagen zur kontrollierten Rauchabfuhr aus Gebäuden (Entrauchungsanlagen) können diesem ungünstigen, gefährlichen Brandverlauf entgegenwirken.
Quelle: TRVB 125 S (15)
Wir sind ein qualifizierter Partner für Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage und führen jährliche Überprüfungen, Revisionen und Abschlussprüfungen durch.
Druckbelüftungsanlagen
Im Falle eines Brandes besteht die Gefahr einer Rauchausbreitung auf Fluchtwege aufgrund von Druckdifferenzen, welche einerseits durch den Brand selbst und andererseits durch thermische und witterungsbedingte Einflüsse hervorgerufen werden.
Die im Gebäude normalerweise herrschenden Druckdifferenzen werden vor allem durch den Kamineffekt (Temperaturdifferenz der Luft innerhalb und außerhalb des Gebäudes), durch Windeffekte (Druckdifferenz zwischen Luv- und Leeseite) oder durch Lüftungs- und Klimaanlagen erzeugt. Die vom Brand induzierten Druckdifferenzen resultieren aus der Energiefreisetzung des Brandes und der damit verbundenen Temperaturerhöhung des Brandgas-/Luftgemisches sowie Expansion der Gase mit Temperaturanstieg.
Durch mittels Ventilatoren erzeugte Druckdifferenzen zwischen verschiedenen Räumen oder Raumgruppen kann die Bewegung des Rauches innerhalb des Gebäudes gezielt beeinflusst werden, sodass im Brandfall genau definierte räumlich geschlossene Bereiche innerhalb eines Gebäudes unter genau festgesetzten Bedingungen (Druckbelüftungskonzept) rauchfrei erhalten werden.
Dies wird dadurch bewirkt, dass den sich ausbreitenden Rauchgasen eine mechanisch erzeugte Luftströmung entgegengerichtet wird, die von der Rauchgasströmung unter Auslegungsbedingungen nicht überwunden werden kann.
Das Ziel ist, einen Druckgradienten (und dadurch vorbestimmte gerichtete Luftströmungen) aufzubauen, wobei der zu schützende Bereich unter dem höchsten Druck steht und der Druck in den angrenzenden und weiter entfernt liegenden Räumen bis hin zu einer Austrittsöffnung ins Freie sukzessive mit der Entfernung vom geschützten Bereich abnimmt.
Der geschützte Bereich wird durch Belüftung unter Überdruck gegenüber dem nicht geschützten Bereich gesetzt.
Druckbelüftungsanlagen (DBA) verfolgen daher im Brandfall folgende Schutzziele:
- die Rauchfreihaltung von Fluchtwegen
- die Bereitstellung eines rauchfreien Angriffsweges für die Feuerwehr
- Schutz wertvoller Ausrüstung (z. B. EDV-Anlagen) in geschützten Bereichen vor zerstörender (z. B. korrosiver)
Raucheinwirkung
Daraus ergeben sich folgende Druckbelüftungskonzepte:
- Aufenthaltskonzept
- Räumungsalarmkonzept
- Brandbekämpfungskonzept
- Raumschutzkonzept
- Fluchtgangkonzept
Diese können bzw. müssen erforderlichenfalls kombiniert werden.
Das auszuführende Druckbelüftungskonzept ist im Rahmen eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes und/ oder im behördlichen Verfahren festzulegen.
Quelle: TRVB 112 S (19)
Wir sind ein qualifizierter Partner für Ihre Druckbelüftungsanlage und führen Vorbegutachtungen, Funktionsmessungen, Revisionen und Abschlussprüfungen durch.
Ortsfeste Löschwasseranlage nass und trocken
Löschwasseranlagen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes und personalintensives Auslegen von Schläuchen teilweise oder (in Verbindung mit Wandhydranten) gänzlich überflüssig machen. Aus einsatztaktischen Gründen sind „Nasse Löschwasseranlagen“ vorzuziehen, da keine Zubringleitung aufgebaut werden muss.
Löschwasseranlagen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug gemäß TRVB A 149 mit dem Rohbau funktionsfähig zu installieren.
Wandhydranten sind an nasse Löschwasserleitungen angeschlossene Einrichtungen der Ersten und Erweiterten Löschhilfe gemäß der Technischen Richtlinie TRVB F 124. Zur Brandbekämpfung mit Einsatzgeräten der Feuerwehr können nur jene Wandhydranten herangezogen werden, die mit einer normgemäßen C-Festkupplung ausgestattet sind. Quelle: TRVB 128 S (22)
Wir führen sämtliche Prüfungen Ihrer ortsfesten Löschwasseranlage, je nachdem, welche Richtlinie* für Ihre Anlage zutrifft, durch.
*TRVB F 128 Ausgabe 2000, TRVB 128 S Ausgabe 2012, TRVB 128 S Ausgabe 2022, ÖNORM EN 671-3
Tragbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher sind wichtige Brandbekämpfungsgeräte. Sie sind im Frühstadium eines Brandes besonders nützlich, da sie durch ihre Ortsbeweglichkeit und sofortige Einsatzfähigkeit die schnelle Bekämpfung des Brandes durch Einzelpersonen ermöglicht.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Instandhaltung in Übereinstimmung mit der ÖNORM F 1053, den Herstellerangaben und den geltenden Rechtsvorschriften durch den Sachkundigen spätestens alle zwei Jahre durchgeführt wird. Sind tragbare Feuerlöscher entsprechender Umwelteinflüsse ausgesetzt, durch Behördenauflagen oder anderer Gegebenheiten, darf dieser Zeitraum verkürzt werden.
Quelle: ÖNORM F 1053 (03/2021)
Wir führen sämtliche Wartungen, Überprüfungen und Instandhaltungen Ihrer tragbaren Feuerlöscher gemäß ÖNORM F 1053 und der Herstellerangaben durch.