Strukturierte Vorsorge für den Notfall

Brandschutzpläne

Brandschutzpläne sind farbige Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effektiven Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Brandschutzpläne sind ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt.

Unter folgenden Voraussetzungen müssen Brandschutzpläne erstellt werden:  

  • Gesetzliche Verpflichtung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorgaben
  • Behördliche Vorschreibung 
  • Bei Vorhandensein von Brandmeldeanlage und / oder Löschanlagen 

Grundsätzlich können Brandschutzpläne auch für die Aufgaben der Betriebsbrandschutzorganisation herangezogen werden.

Brandschutzpläne sind jährlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. 

Christopher Becker, Brandschutzbeauftragter, Profilbild

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