Brandschutzpläne
Strukturierte Vorsorge für den Notfall
Brandschutzpläne
Brandschutzpläne sind farbige Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effektiven Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Brandschutzpläne sind ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt.
Unter folgenden Voraussetzungen müssen Brandschutzpläne erstellt werden:
- Gesetzliche Verpflichtung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorgaben
- Behördliche Vorschreibung
- Bei Vorhandensein von Brandmeldeanlage und / oder Löschanlagen
Grundsätzlich können Brandschutzpläne auch für die Aufgaben der Betriebsbrandschutzorganisation herangezogen werden.
Brandschutzpläne sind jährlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

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