Strukturierte Vorsorge für den Notfall

Brandschutz­pläne TRVB 121 O

Brandschutzpläne sind farbige Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effektiven Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Brandschutzpläne sind ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt. Unter folgenden Voraussetzungen müssen Brandschutzpläne erstellt werden: Gesetzliche Verpflichtung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorgaben Behördliche Vorschreibung Bei Vorhandensein von Brandmeldeanlage und / oder Löschanlagen

Unsere Leistungen

  1. Vorentwurf der Pläne: Ein erster Entwurf der bestehenden Pläne wird von uns erstellt.
  2. Begehung vor Ort: Wir planen eine Begehung der Örtlichkeiten.
  3. Überarbeitung der Brandschutzpläne: Die Pläne werden basierend auf der Begehung überarbeitet.
  4. Qualitätskontrolle:: Eine abschließende Prüfung gewährleistet die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Brandschutzpläne.
  5. Einreichung bei der Feuerwehr: Wir senden die fertigen Brandschutzpläne zur Prüfung an die zuständige Feuerwehr.
  6. Einarbeitung von Feuerwehrwünschen: Eventuelle Anregungen oder Korrekturwünsche der Feuerwehr werden in die Pläne eingearbeitet.
  7. Fertigstellung & Übergabe: Sie erhalten Ihre finalen, geprüften und einsatzbereiten Brandschutzpläne.

Ihre Vorteile

  • 100% Normkonform: Wir erstellen Ihre Brandschutzpläne exakt nach den Vorgaben der TRVB 121 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz).
  • Alles aus einer Hand: Profitieren Sie von unserem Rundum-Service, von der Erstellung bis zur finalen Abnahme durch die Feuerwehr.
  • Expertise & Erfahrung: Professionelle Umsetzung durch unsere erfahrenen Fachkräfte.
Christopher Becker, Brandschutzbeauftragter, Profilbild

Jetzt Brandschutzpläne erstellen lassen

Grundsätzlich können Brandschutzpläne auch für die Aufgaben der Betriebsbrandschutzorganisation herangezogen werden. Brandschutzpläne sind jährlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.