Ihre zentrale Ansprechperson für Sicherheit

Brandschutz­beauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist gemäß den Vorschriften in Österreich – insbesondere nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sowie den TRVB-Richtlinien – für die Organisation und Überwachung des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb zuständig.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse und Bewertung bestehender Brandschutzmaßnahmen
    Risikoanalysen und Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
  • Regelmäßige Begehungen und Dokumentation
    Laufende Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen, Dokumentation und Maßnahmenvorschläge.
  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
    Maßgeschneiderte Konzepte für Mitarbeiter, Führungskräfte und externe Besucher.
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
    Übersichtliche und normgerechte Darstellung gemäß DIN ISO 23601.
  • Organisation und Begleitung von Räumungsübungen
    Planung, Durchführung und Auswertung von Evakuierungsmaßnahmen.
  • Schulung von Mitarbeitern im Brandschutz
    Praxisnahe Unterweisungen.
  • Beratung bei Neu-, Um- und Zubauten

Fachliche Unterstützung bei Planungen zur Einhaltung baulicher Brandschutzvorgaben nach OIB-Richtlinien und Landesgesetzen.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:

  • Gesetzeskonforme Betreuung
  • Keine internen Ressourcen notwendig
  • Aktuelles Fachwissen durch laufende Schulung
  • Dokumentationssicherheit bei Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder Feuerwehr
Christopher Becker, Brandschutzbeauftragter, Profilbild

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

– für Ihre Sicherheit und gesetzliche Absicherung.